Wie hoch ist meine Rente wenn ich berufsunfähig werde?
Die Leistungen der Versicherer richten sich bei einer fetsgestellten Berufsunfähigkeit oftmals auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Bereits bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad eine Rente augezahlt werden soll.
Im Allgemeinen werden 2 Systeme angeboten:
Bei der Pauschalregelung wird die volle Rente zugesichert, wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wenn man diese Grenze nicht erreicht geht man dabei allerdings leer aus.
Da sich Berufsunfähigkeit aber meist infolge von Krankheiten allmählich entwickelt, dürfte sich für die meisten Versicherungsnehmer eher das Staffelsystem eignen. Hierbei zahlt die Gesellschaft schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte wenn er zu mindestens 75 Prozent berufsunfähig ist.
Es gibt sehr viele verschiedene Modelle und Klauseln bei den einzelnen Versicherern. Auch deshalb ist es ratsam sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen und Angebote zu vergleichen.